logoDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich erneuerbaren Energien. Bei geförderten Maßnahmen und Geräten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, wie die Emissionswerte, Die Größe der Speicher, die Mindestfläche der Solarkollektoren, usw. Die geförderten Geräte werden auf den Listen aufgeführt, die auf der BAFA Webseite zu finden sind (Links unten).

Die Pelletkessel,  werden grundsätzlich mit 3.000 € gefördert. Werden die mit einem Pufferspeicher montiert, erhöht sich die Förderung auf 3.500 €. Pelletöfen mit Wassertasche werden grundsätzlich mit 2.000 € gefördert, genauso wie die emissionsarmen Holzvergaser. Die Förderung für die heizungsunterstützenden Solarthermieanlagen (ab 7 m² Bruttokollektorfläche bei Vakuumkollektoren und ab 9 m² bei Flachkollektoren) beträgt ab 2.000 €. Dazu kommen diverse Bonis, wie z.B. Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, usw..

Ausführliche Informationen zur BAFA-Förderung gibt es hier >>

Achtung: Anträge für die Förderung nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab dem 01.04.2015 hier zur Verfügung gestellt. Alle Anträge, die bis zum 31.03.2015 hier eingehen, werden nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 20. Juli 2012 entschieden. 

Die aktuelle Novelle bringt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
  • Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
  • Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert.
  • Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
  • Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
  • Die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
  • Eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung wird zum ersten Mal eingeführt.
  • Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.
  • Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage, eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
  • Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen ist auch förderfähig.
  • Es wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt.
  • Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
  • Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.
  • Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme.

Die novellierten Förderrichtlinien treten am 1. April 2015 in Kraft. Die nichtamtliche Lesefassung finden Sie vorab hier.

Eine Zusammenfassung der Förderübersichten aller Fördersegmente finden Sie hier.

logoDie Informationen hierzu finden Sie in dem BAFA Flyer

“Heizen mit erneuerbaren Energien” hier…(bitte hier klicken)

 

Hier finden Sie den Link zu der Liste mit förderbaren automatisch beschickten Biomasseanlagen, auch Pelletkesseln und Pelletöfen…(bitte hier klicken)

Hier gelangen Sie zu der Liste der förderbaren Solarkollektoren und Solaranlagen…(bitte hier klicken)

BAFA-Förderung und KfW-Förderung – Geht beides?

Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung zulässig, sofern Sie eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorhaben und dafür eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch nehmen:

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus)

Hinweis: Zusätzlich zu den Zuschüssen des BAFA können Sie seit dem 01.03.2013 bei der KfW einen speziellen Ergänzungskredit beantragen (KfW-Programm 167: „Energieeffizient Sanieren -Ergänzungskredit“, Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien). Auf diese Weise können Sie Ihre Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Die Summe aus BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit darf dabei die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen der KfW (z. B. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme).

 

Für alle anderen Heizungserneuerungen als Einzelmaßnahmen müssen Sie sich vorab zwischen KfW oder BAFA entscheiden. Die BAFA-Förderung und die Förderung im Rahmen eines der folgenden KfW-Förderprogramme können Sie nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen (Kumulierungsverbot):

  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien

Zusatzbonus für die Ersetzung besonders ineffizienter Heizungsanlagen oder die Integration einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems im Rahmen einer Antragstellung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (Marktanreizprogramm). Mit dem APEE wird der Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien stärker und umfassender gefördert. Diejenigen, die unter Inanspruchnahme des Marktanreizprogramms ihre besonders ineffiziente Heizungsanlage austauschen oder solarthermisch modernisieren möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie zugleich das gesamte Heizungssystem (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) optimieren.   

 

Zum Förderverfahren

Antragsberechtigung

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den Richtlinien stellen.

Gegenstand der Förderung

Den APEE-Bonus erhalten Sie, wenn Sie eine oder mehrere besonders ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzen oder Ihre bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisieren. In diesem Zusammenhang muss außerdem Ihre gesamte Heizungsanlage optimiert werden.

Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem Marktanreizprogramm ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus.

Art und Höhe der Förderung

Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer besonders ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20 % des im Rahmen des Marktanzreizprogramms für die Installation der neuen Anlage bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne Zusatzförderung für gleichzeitig durchgeführte Optimierungsmaßnahmen – „Optimierungsbonus“).

Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.

Die Zusatzförderung nach dem APEE ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach dem Marktanzreizprogramm.

Fördervoraussetzungen

Die zu ersetzende bzw. zu modernisierende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen. Als ineffiziente Altanlage gelten auch Elektrospeicherheizungen.

Zusätzlich zum Austausch bzw. Modernisierung der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378) des bestehenden Heizungssystems
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem
    z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, der Einsatz von Einzelraumreglern
Antragstellung

Den APEE-Bonus können Sie direkt mit dem jeweiligen Antragsformular (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe) beantragen. Ein separates Formular hierzu gibt es nicht.

Die geeigneten Formulare wurden angepasst und stehen unter der jeweiligen Rubrik zum Ausfüllen bereit.

Der APEE-Bonus kann nur gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Inbetriebnahme der Anlage ab 1. Januar 2016
  • Förderantrag (Marktanreizprogramm: Heizen mit Erneuerbaren Energien), der ab dem 1. Januar 2016 beim BAFA gestellt wurde

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